Artikel 28 Online-Schutz Minderjähriger ~ Digital-Services-Act DSA

Als gemeinnützige Fachorganisation machen wir uns dafür stark, dass alle Kinder in der Schweiz im Sinne der UNO-Kinderrechtskonvention in Schutz und Würde aufwachsen. Die zentrale Herausforderung liege in der Implementierung einer unabhängigen und vertrauenswürdigen Verifizierungsinstanz. Diese dürfe nicht kommerziellen Interessen unterliegen, sondern müsse von staatlicher Seite beauftragt sein. Denkbare Akteure sind laut ersten Ergebnissen eines mit der Implementierung des Konzepts beauftragten Workshops das Melderegister, Banken, Krankenkassen oder das Kraftfahrtbundesamt.

Familienministerin Lisa Paus hat daher das Fraunhofer-Institut für Sichere Informationstechnologie (SIT) beauftragt, ein Konzept für eine datenschutzkonforme Altersverifikation zu entwickeln. Ein minderjähriger Vertragspartner kann besondere rechtliche Probleme aufwerfen, insbesondere wenn es um Schadensersatzansprüche aus culpa in contrahendo (c.i.c.) geht. Hier stellt sich die Frage, ob der Minderjährige für sein pflichtwidriges Verhalten bei Vertragsverhandlungen haften muss oder ob der Schutz des Minderjährigen Vorrang hat. Solche Geschäfte sind für den Minderjährigen zwar weder vorteilhaft noch nachteilig, könnten aber mittelbar dazu führen, dass er gegenüber einem Dritten ersatzpflichtig wird. Hier darf der Minderjährigenschutz nicht dadurch ausgehebelt werden, dass man ihn durch andere rechtliche Konstruktionen faktisch in eine Haftung drängt, die das Gesetz ihm eigentlich ersparen will.

Das vom Fraunhofer-Institut entwickelte Konzept für datenschutzkonforme Altersverifikation ist grundsätzlich ein vielversprechender Ansatz, um Minderjährigenschutz mit deutlich weniger Datenschutzrisiken umzusetzen. Insbesondere der Verzicht auf zentrale Datenspeicherung und die klare Trennung zwischen Nutzer, Verifizierungsdienst und Anbieter könnten einen echten Fortschritt darstellen. Gleichzeitig sind die Herausforderungen bei der praktischen Umsetzung allerdings erheblich.

Früherkennung innerfamiliärer Gewalt

Eltern könnten ihre Kinder nicht alleine vor den Gefahren des Internets schützen. «Der Schutz von Kindern im digitalen Raum ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe», sagt Regula Bernhard Hug, Leiterin der Geschäftsstelle Kinderschutz Schweiz. Die Altersverifikation im Internet ist ein vielschichtiges Problem. Einerseits verlangen Regulierer und Jugendschützer nach effektiven Maßnahmen, um Minderjährige vor ungeeigneten Inhalten zu schützen. Andererseits birgt die Identitätsprüfung Datenschutzrisiken, da hierfür persönliche Daten erhoben und oft zentral gespeichert oder weitergegeben werden.

Zero-Knowledge-Protokolle sind Erweiterungen von interaktiven Beweissystemen. Neben der Vollständigkeit und Zuverlässigkeit der interaktiven Beweissysteme tritt noch die sog. Zero-Knowledge-Eigenschaft hinzu, die dafür sorgt, dass der Verifizierer keine weiteren Informationen erlangt. Die Mitgliedstaaten sollen diese Lösung unter anderem in den App-Stores veröffentlichen. Mit der Lösung soll zunächst nur überprüft werden, ob ein Nutzer 18 Jahre oder älter ist.

Sie bittet um Feedback zum vorgeschlagenen Anwendungsbereich und Ansatz der Leitlinien sowie zu bewährten Verfahren und Empfehlungen für Maßnahmen zur Minderung der Risiken, denen Minderjährige online begegnen können. Zum Entwurf der Leitlinien, in den die Beiträge dieser Sondierung einfließen, wird die EU-Kommission eine separate Konsultation durchführen. Die Leitlinien sollen vor dem Sommer 2025 verabschiedet werden. Die Piratenpartei hat das Referendum ergriffen, weil sie eine Altersüberprüfung durch das Hochladen eines amtlichen Ausweises ablehnt. Eine andere Lösung gebe es momentan nicht, erklärt Pascal Fouquet. «Mit dem Gesetz wird Schweizerinnen und Schweizern ein Ausweiszwang im Internet aufgedrückt.

Gewaltfreie Erziehung

Die Frage, wer als neutrale Vertrauensstelle agieren kann und wie die Infrastruktur in bestehende regulatorische globale Rahmenbedingungen integriert wird, bleibt bislang offen. Auch auf EU-Ebene werden derartige Nutzungsverbote von Social Media für Minderjährige zwar diskutiert. Allerdings ist zu beachten, dass je nach Einzelfall bereits jetzt schon in der EU de facto ein Zustimmungsbedürfnis der Erziehungsberechtigen für Minderjährige unter 16 Jahren in Bezug auf die Nutzung von Social Media besteht. Das bedeutet, dass wenn die Nutzung von Social Media die datenschutzrechtliche Einwilligung der Nutzer erfordert, es in Deutschland bereits jetzt zwingend der Zustimmung der Erziehungsberechtigten bedarf.

Das führt zu massivem Missbrauch persönlicher Daten», so der Vizepräsident der Piratenpartei. Auf Plattformen wie Instagram, Youtube und Netflix können Minderjährige Filme und Videospiele aller Art konsumieren – auch Medieninhalte mit Gewalt und Sexualität. Das soll mit dem neuen Bundesgesetz über den Jugendschutz in den Bereichen Film und Videospiele geändert werden. Online- und Videoplattformen sind künftig verpflichtet, das Alter aller Nutzerinnen und Nutzer zu überprüfen. Das Parlament hat im Herbst ein entsprechendes Gesetz verabschiedet. Mehr Jugendschutz im Internet ist unbestritten – doch mit der Umsetzung sind längst nicht alle einverstanden.

Unsere international tätigen Rechtsanwälte sowie Datenschutz-, Compliance- und Informationssicherheitsbeauftragte unterstützen Ihr Unternehmen mit maßgeschneiderten Lösungen – vom StartUp bis zum Großkonzern. Dezember 2018 zeigte Verbesserungsbedarf in Bezug auf die Vergabe der Finanzhilfen auf. In der Folge wurden die Ausführungsbestimmungen in der KJFV unter Einbezug der Fachorganisationen aus dem Bereich der Kinder- und Jugendarbeit totalrevidiert und an die heutigen Gegebenheiten angepasst.

Bislang gibt es kaum Verfahren, die sowohl den Schutz Minderjähriger als auch die Wahrung der Privatsphäre in Einklang bringen. Gängige Methoden wie Video-Ident-Verfahren, eID-basierte Identifikation oder Kreditkartenverifizierung stehen in der Kritik. Sie seien entweder mit erheblichen Nutzungshürden verbunden oder würden auf die zentrale Speicherung personenbezogener Daten setzen. Dies führt nicht nur Sicherheitsrisiken durch Hackerangriffe, sondern auch ganz allgemein zu einem Kontrollverlust der Nutzer über ihre eigenen Informationen.

Das vorgeschlagene Modell basiert auf einem vermittelnden und vertrauenswürdigen Verifikationsdienst. Nutzer erhalten vom jeweiligen Online-Dienst eine Altersanforderung in Kombination mit einer zufälligen Identifikationsnummer. Mittels dieser Daten kann sich der Nutzer dann bei einer unabhängigen Prüfstelle identifizieren.

Aktuell arbeitet die Kommission an Durchführungsverordnungen zur Festlegung einheitlicher Standards und Verfahren für die technischen Funktionen und https://mystakecasino.ch/ Zertifizierung der EUID-Wallet. Hierdurch soll gewährleistet werden, dass die verschiedenen EUID-Wallet-Lösungen der einzelnen Mitgliedstaaten interoperabel sind und in der ganzen EU akzeptiert werden. November 2024 fünf Entwürfe für Durchführungsverordnungen im Hinblick auf verschiedene Aspekte der EUID-Wallet veröffentlicht. Für die Altersüberprüfung Minderjähriger durch Online-Plattformen wird die EU Digital Identity Wallet (kurz „EUID-Wallet“) eine wichtige Rolle spielen.

  • Dabei stellt sich die Frage, wie dieser Schutz im Verhältnis zu anderen zivilrechtlichen Wertungen steht, etwa in Bezug auf die culpa in contrahendo oder die Saldotheorie.
  • Das völlige Verbot von Social Media für unter 16-Jährige halte ich aber für zu weitgehend.
  • Das ergibt sich aus der vergleichbaren Interessenlage zu Fällen, in denen jemand als Vertreter ohne Vertretungsmacht handelt.
  • Hierzu wurde die Stelle zur Durchsetzung von Kinderrechten in digitalen Diensten (KidD) innerhalb der BzKJ eingerichtet (siehe die Meldung im DSA News Hub vom 1. Juli 2024).
  • «Mit dem Gesetz wird Schweizerinnen und Schweizern ein Ausweiszwang im Internet aufgedrückt.
  • Mehr Jugendschutz im Internet ist unbestritten – doch mit der Umsetzung sind längst nicht alle einverstanden.

Gestützt auf die Verordnung kann das BSV Finanzhilfen an private, nicht gewinnorientierte Organisationen ausrichten. Zentral ist also, dass der Minderjährigenschutz nicht durch andere zivilrechtliche Vorschriften umgangen werden darf. Im Rahmen der GoA wird der Schutz des Minderjährigen, welcher als Geschäftsführer ohne Auftrag handelt, dadurch erreicht, dass er vor etwaigen Ansprüchen gemäß § 682 BGB geschützt wird. Handelt ein Minderjähriger beispielsweise als Vertreter ohne Vertretungsmacht, dann würde er normalerweise haften, so als hätte er das Rechtsgeschäft selbst vorgenommen, vgl. Hier greift zum Schutz des Minderjährigen die Ausnahme des § 179 III 2 BGB, wonach eine Haftung des Minderjährigen ausgeschlossen ist. Denn selbst wenn der Minderjährige Vertragspartner gewesen wäre, hätte er auch nicht gehaftet.

Die Leitlinien sollen planmäßig noch vor dem Sommer 2025 erscheinen. Nach ihrer Verabschiedung werden diese Leitlinien verbindlich vorgeben, wie Online-Plattformen ein hohes Maß an Datenschutz, Sicherheit und Schutz für Minderjährige gemäß dem DSA umzusetzen haben. Das dürfte für die Betreiber von Social Media Plattformen zahlreiche Anpassungen bedeuten. Heute hat die EU-Kommission eine Sondierung zu den Leitlinien zum Schutz von Minderjährigen im Internet eröffnet.

Das Recht der Teilhabe an Medien ergibt sich aus der Regelung in Art. 17 der UN-Kinderrechtskonvention, die in das Jugendschutzgesetz integriert wurde, und umfasst auch Social Media. Entsprechend würde ein generelles Nutzungsverbot einen Verstoß gegen die UN-Kinderrechtskonvention darstellen. Laden Sie die Broschüre in der Sprache Ihrer Wahl (.pdf) von der Website der EU-Veröffentlichungen herunter. Das Gesetz über digitale Dienste befasst sich auch mit Themen wie Cybermobbing, illegalen Inhalten, der Vereinfachung der Geschäftsbedingungen und vielen anderen. In dieser Broschüre werden die Maßnahmen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren in einfacher Form erläutert. Das „Digitale-Dienste-Gesetz“ (DDG), das voraussichtlich im April 2024 in Kraft treten soll, legt die organisatorische Ausgestaltung für Deutschland fest.

September 2011 in der Herbstsession vom Parlament verabschiedet. Der Bundesrat setzte das Gesetz und die ebenfalls totalrevidierte Verordnung auf den 1. Die  Verordnung stützt sich auf die in Artikel 386 Absatz 4 Strafgesetzbuch (StGB) statuierte Verordnungskompetenz des Bundesrates. Sie regelt Inhalt, Ziele und Art der Präventionsmass- nahmen. Dabei geht es um Auf-klärungs-, Erziehungs- und weitere Massnahmen, die mittel- bis längerfristig darauf hinzielen, Straftaten zu verhindern und der Kriminalität vorzubeugen.

Einen positiven Aspekt sieht Steiger im Gesetz dennoch – bei der Ausweiskontrolle in Kinos, die ebenfalls betroffen sind vom Gesetz. Denn das öffne die Tür für eine schweizweite Regelung, wo bisher kantonale Regeln galten. Auch Detailhändler, Online-Versandhändler und Abrufdienste sind künftig zu Alterskennzeichnungen und -kontrollen verpflichtet. Der Kinderschutz liegt in der Schweiz in erster Linie in der Kompetenz der Kantone und Gemeinden. Darüber hinaus richtet es Finanzhilfen aus an Organisationen, welche sich auf gesamtschweizerischer oder sprachregionaler Ebene für die Prävention von Kindesmisshandlung und Vernachlässigung engagieren. Die Kantonspolizei Bern, der Kinderschutz Schweiz und Pro Juventute zeigen gemeinsam mit Expertinnen und Experten Chancen und Gefahren für Kinder und Jugendliche auf, wie es in einer Mitteilung heisst.

Bei Zuwiderhandlungen gegen das Social-Media-Verbot drohen den Plattformbetreibern Geldstrafen von umgerechnet bis zu 31 Millionen Euro. Die Kommission wird die Beiträge der Interessengruppen zur Erstellung der Leitlinien verwenden und eine separate Konsultation zum Entwurf der Leitlinien durchführen, die vor dem Sommer 2025 verabschiedet werden sollen. Künftig sind schweizweit alle Anbieter von Online- und Videoplattformen verpflichtet, das Alter aller Nutzerinnen und Nutzer zu überprüfen. Das betrifft konkret Abrufplattformen wie Netflix und Videoplattformen wie Tiktok, Youtube, Instagram oder Twitch. Das Parlament hat das Gesetz im September 2022 verabschiedet – und ist auf Widerstand gestossen. Kinderschutz Schweiz ist eine unabhängige privatrechtliche Stiftung und gesamtschweizerisch tätig.

Ziel der Veranstaltung sei es, Eltern, Kindern und Interessierten Lösungsansätze und Angebote aufzuzeigen, die einen sicheren Umgang mit digitalen Technologien ermöglichen. Felix Reda, Vorstand der Open Knowledge Foundation Deutschland, habe außerdem gegenüber netzpolitik.org kritisiert, dass das Vorhaben spätestens an der globalen Implementierung scheitere. Die deutschen Akteure, die als Vertrauensstellen fungieren könnten, hätten keine hinreichende internationale Vernetzung, um „eine flächendeckende Verfügbarkeit des Verifikationsmechanismus“ zu ermöglichen. Daneben bestünde die Gefahr der Diskriminierung, falls Betroffene bei den entsprechenden Akteuren kein Konto besitzen.

Kinder und Jugendliche haben ein Recht auf digitale Teilhabe und darauf, digitale Lebensräume sicher zu erkunden. Die Anbieter haben in Europa die gesetzliche Pflicht, ihre Plattformen für junge Menschen mit strukturellen Vorsorgemaßnahmen möglichst sicher zu gestalten. Das völlige Verbot von Social Media für unter 16-Jährige halte ich aber für zu weitgehend.

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